powered by MitfahrZentrale.de
_(biggerfontsize) /  _(lowerfontsize)
Sicherheitsinformationen

Sicherheit in Fahrgemeinschaften

logo_ace_250x54In Zusammenarbeit mit unserem Partner Auto Club Europa (ACE) haben wir nachfolgend für Sie einige Tipps für eine sichere und stressfreie Fahrt zusammengestellt.  

Fahrgemeinschaften können Spaß machen!

Fahrgemeinschaften sind umweltfreundlich und schonen den Geldbeutel aller Beteiligten. Häufig wird die Bereitschaft, Fahrgemeinschaften zu bilden, durch die Unsicherheit gebremst, wer bei einem Unfall für den Schaden aufkommen muss. Solche versicherungsrechtlichen Bedenken sind aber großenteils unbegründet. Weshalb, das sagt dieser Ratgeber.


Wer bezahlt den Schaden eines Unfalls, wenn der Fahrer der Fahrgemeinschaft ihn verschuldet hat?

Trifft den Fahrer an einem Crash die Schuld, so tritt die für das Fahrzeug bestehende Haftpflichtversicherung auch für Schäden der Mitfahrer (einschließlich Schmerzensgeld) ein. Die Versicherung zahlt natürlich nur im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme.

ACE Tipp: Überprüfen Sie die Höhe der Deckungssumme und vereinbaren Sie im Zweifel eine unbegrenzte Deckung.


Was sollte man bei einer Haftungsverzichtserklärung beachten?

In einer Haftungsverzichtserklärung beurkunden die Mitglieder einer Fahrgemeinschaft, dass sie bei einem Unfall keine Forderungen an den Fahrer stellen werden. Voraussetzung ist natürlich, dass der Unfall nicht vorsätzlich provoziert wurde.

ACE Tipp: Etwaige Haftungsverzichtserklärungen sollten so formuliert werden, dass sich der Verzicht nur auf solche Ansprüche erstreckt, die nicht von einer Versicherung abgedeckt sind. Schließlich sollen durch eine solche Erklärung ja nicht die Kfz-Versicherungen ´entlastet´ werden.


Wer bezahlt den Schaden eines Unfalls, wenn nach einem Unfall der schuldige Unfallgegner Unfallflucht begeht oder sein Fahrzeug nicht versichert hat?

Dann können Probleme auftreten, da in einer solchen Situation die Kfz-Haftpflicht des Fahrers der Fahrgemeinschaft nicht zahlt.

ACE Tipp: Jeder Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft sollte eine allgemeine Unfallversicherung haben. Wenn Sie eine Insassenunfallversicherung abschließen möchten, informieren Sie sich sehr genau über die Konditionen. Viele Angebote sind nämlich überteuert.


Wer bezahlt den Schaden eines Unfalls, wenn er sich auf dem Weg zur Arbeit ereignet?

Arbeitnehmer, die für den Weg zu und von der Arbeit oder im Rahmen betrieblicher Veranstaltungen Fahrgemeinschaften bilden, unterliegen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.


Wer bezahlt den Schaden eines Unfalls, wenn jemand anders als der Wagenhalter das Auto der Fahrgemeinschaft gesteuert hat?

Wechseln sich die Teilnehmer der Fahrgemeinschaft am Steuer ab, haftet für schuldhaft herbeigeführte Unfallschäden der betroffene Fahrer gegenüber dem Pkw-Eigentümer. Hier tritt weder die Kfz-Haftpflicht noch die Privathaftpflicht des Fahrers ein, sondern nur eine Vollkaskoversicherung. Dabei bleibt für den Halter immer noch die vereinbarte Selbstbeteiligung und der Rückstufungsschaden.

ACE Tipp: Um späteren Ärger zu vermeiden, sollte die Fahrgemeinschaft derartige Fragen vorher vertraglich regeln.


Bei der gewerblichen Personenbeförderung (Bus, Taxi usw.) haftet der Halter bei einem Unfall immer. Gilt das auch für die Fahrgemeinschaft, wenn es eine Kostenumlage gibt?

Nein. Eine Fahrgemeinschaft zu bilden ist nicht gleichbedeutend mit gewerblicher Personenbeförderung. Auch dann nicht, wenn die Beteiligten sich die Kosten in Form einer Umlage teilen. Ob es eine Kostenumlage gibt, berührt nicht die Frage, wann welche Versicherung zu zahlen hat.


 


Eine Seite zurück


Lesezeichen setzen bei»  
Mister Wong del.icio.us Furl YiGG Yahoo MyWeb alltagz Folkd BlinkList Linkarena Google
Login
 
 
 
 

Informationen